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Preisgleitklauseln Neuer Erlass: Baufirmen dürfen höhere Materialkosten weiter an den Staat durchreichen

Höhere Preise für Stahl, Zement und andere Materialen machen Bauen immer teurer. Baufirmen können sich einen Teil davon weiter zurückholen – sofern ihr Auftraggeber öffentlich ist.
23.06.2022 - 10:13 Uhr
Das Bundesbauministerium verlängert die sogenannten Preisgleitklauseln für wichtige Baumaterialien. Quelle: dpa
Vorsicht, Baustelle!

Das Bundesbauministerium verlängert die sogenannten Preisgleitklauseln für wichtige Baumaterialien.

(Foto: dpa)

Berlin Lieferengpässe und stark steigende Preise für viele Baumaterialien infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine machen der Bauwirtschaft weiterhin zu schaffen. Die Bundesregierung verlängert darum die sogenannten Preisgleitklauseln vorläufig bis 31. Dezember 2022.

Preisgleitklauseln sollen eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Das heißt konkret: Öffentliche Auftraggeber sollen sich in neuen Bauverträgen auch weiterhin an unkalkulierbar steigenden Mehrkosten beim Einkauf von Baumaterialien beteiligen. Im Einzelfall sollen Mehrkosten auch in bestehenden Verträgen vom Auftraggeber übernommen werden. Ursprünglich sollte die Regelung Ende Juni auslaufen.

Der entsprechende neue Erlass des Bundesbauministeriums vom 22. Juni ist mit dem Bundesverkehrsministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium abgestimmt und liegt dem Handelsblatt vor. Das Bundesverkehrsministerium wird für seinen Zuständigkeitsbereich inhaltsgleiche Regelungen herausgeben.

Obwohl die Regelungen formal nur für Bauvorhaben des Bundes gelten, hofft das von Klara Geywitz (SPD) geführte Bauministerium auf eine hohe Signalwirkung.

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