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Premium Immobilien Wo Käufer günstige Kredite und großzügige Zuschüsse bekommen

Neben dem Bund haben auch die Länder Förderprogramme für Menschen, die bauen, kaufen oder sanieren, aufgelegt. Doch nicht alle sind lukrativ.
24.05.2023 - 07:37 Uhr Kommentieren
Neben Wohnraum für Familien will der Bund auch die Energiewende fördern. Quelle: dpa
Bauförderung

Neben Wohnraum für Familien will der Bund auch die Energiewende fördern.

(Foto: dpa)

Im Juni soll sie kommen, die Familienförderung, die Bundesbauministerin Klara Geywitz im Februar angekündigt hat. Schließlich sind Familien von steigenden Mieten am stärksten betroffen. Doch wer genauer hinschaut, wird bemerken, dass das Programm längst nicht so üppig erscheint, wie es den Anschein hat.

Die Spielregeln: Förderberechtigt sollen Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr sein. Für jedes Kind soll sich die Grenze um 10.000 Euro nach oben verschieben. Insgesamt will der Bund dafür 350 Millionen Euro lockermachen. Beim Baukindergeld, mit dem die Ministerin die neue Förderung nicht verglichen haben will, wurden immerhin mehrere Milliarden Euro ausgeschüttet.

Neben Wohnraum für Familien will der Bund auch die Energiewende fördern. Allerdings klagen viele Menschen über lange Wartezeiten und undurchsichtige Programme verschiedener Stellen. Dabei gibt es auch seitens der einzelnen Bundesländer viele Fördertöpfe, die für Familien und Menschen, die ihr Eigenheim energetisch sanieren wollen, einen Blick wert sind.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bietet die L-Bank im Rahmen der Landeswohnraumförderung die „Z-15-Darlehen“. Mit ihnen werden junge, einkommensschwächere Familien mit Kindern beim Erwerb eines Eigenheims in Baden-Württemberg mit einem zinsverbilligten Darlehen unterstützt. Für den Neubau ist als Standard das Effizienzhaus 55 vorgeschrieben. Wer eine Immobilie aus dem Bestand kauft, muss keine Energieeffizienzklasse beachten. Alle Details gibt es bei der L-Bank.

Im Angebot über die Hausbanken adressiert das Land mit dem Programm „Wohnen mit Kind“ ebenfalls günstige Darlehen bis zu über 100.000 EUR für die überwiegend selbst genutzte Wohneinheit im Neubau als auch beim Bestand. Voraussetzung für eine Förderung ist mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, das Haushaltseinkommen darf 200.000 Euro, bei Alleinerziehenden 100.000 Euro, nicht übersteigen. Auch hier gibt es Informationen bei der L-Bank.

Die L-Bank bietet das „Z-15-Darlehen“ zur Wohnraumförderung an. Quelle: dpa
Landeskreditbank Baden-Württemberg

Die L-Bank bietet das „Z-15-Darlehen“ zur Wohnraumförderung an.

(Foto: dpa)

Mit der Zusatzfinanzierung Energieeffizienz unterstützt das Land Modernisierungsmaßnahmen junger Familien, die in den vergangenen zehn Jahren eine Z-15-Förderung bekommen haben, mit einem Darlehen zu null Prozent und einem Tilgungszuschuss von drei Prozent auf den Kreditbetrag. Es werden sowohl eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit als auch Einzelmaßnahmen mit bis zu 50.000 Euro Darlehen je Wohneinheit gefördert. Weitere Informationen dazu bei der L-Bank.

Bayern

Über das Bayerische Wohnungsbauprogramm gibt es für den Eigentumserwerb zinsgünstige Baudarlehen und Zuschüsse, die pro Kind bei 7500 Euro liegen können. Eine weitere Option bildet das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo, die zur Bayerischen Landesbank gehört.

Dort erhalten Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen das zinsgünstige Bayern-Darlehen. Beide Programme sind mit Bundesprogrammen kombinierbar. Über die Gesamthöhe der Förderung entscheidet im Einzelfall die Bewilligungsstelle, das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt. Programme für energetisches Sanieren von Wohneigentum existieren nicht. Infos gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Berlin

Berlin richtet sich mit seiner Eigentumsförderung an Mieter, die ihre Wohnung kaufen möchten. Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen erhalten nachrangige Förderdarlehen im Umfang von 10.000 bis 40.000 Euro. Pro Kind gibt es 10.000 Euro. Die Laufzeit liegt bei maximal 30 Jahren. Davon sind bis zu 20 Jahre zinslos.

Berlin unterstützt Mieter, die ihre Wohnungen kaufen möchten. Quelle: dpa
Mietwohnungen in Berlin

Berlin unterstützt Mieter, die ihre Wohnungen kaufen möchten.

(Foto: dpa)

Für Eigentümer bietet Berlin eine Auswahl an Programmen zur energetischen Sanierung. So gibt es beim „IBB Wohnraum modernisieren“ ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Programm „ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung“ erhalten Eigner Zuschüsse für Energiegutachten. In der Regel sind alle Programme kombinierbar mit Fördermitteln der KfW. Mehr Infos gibt es bei der Investitionsbank Berlin.

Brandenburg

In Brandenburg läuft die Förderung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Unterstützt werden Personen und Haushalte, die Wohnungen kaufen, bauen oder ausbauen, um selbst darin zu wohnen – mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Dabei gelten Einkommensgrenzen. Die Förderungen sind gestaffelt. Das zinsfreie Darlehen als Grundförderung liegt maximal bei 60.000 Euro. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von 5000 Euro.

>> Lesen Sie hier: Nach Jahren des Booms fallen die Immobilienpreise weiter

Grundförderung und Zuschüsse gibt es auch für Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Die Immobilien müssen aber vor Oktober 2009 errichtet worden sein. Die Programme können mit Bundesprogrammen kombiniert werden. Informationen finden Interessierte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bremen

Bremen fördert Familien mit Kindern durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Gefördert werden neue Eigenheime, die von den Eigentümern selbst genutzt werden. Die Gesamtkosten (ohne Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren) des geförderten Objekts dürfen bei einem Neubau/Erstbezug 360.000 Euro und bei einer Bestandsimmobilie 260.000 Euro nicht überschreiten.

Das Neubauobjekt muss mindestens den energetischen Standard KfW Effizienzhaus 55 haben. Eine Bestandsimmobilie kann nur gefördert werden, wenn der Energieausweis der Immobilie mindestens die Energieeffizienzklasse D ausweist. Wird eine Immobilie mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse erworben, kann der Zuschuss nur gewährt werden, wenn die Immobilie energetisch saniert und innerhalb eines Jahres ein Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse B nachgereicht wird.

Hamburg

Hamburg fördert Familien mit drei oder mehr Kindern und Haushalte mit Personen, bei denen eine Schwerbehinderung von wenigstens 80 Prozent vorliegt. Gefördert wird der Erstbezug oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum mit günstigen Darlehen, gebunden über 15 Jahre. Dafür gelten Einkommensgrenzen.

Zudem gibt es noch Darlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) für Immobilienerwerber. Für Eigentümer, die energetisch sanieren wollen, bietet Hamburg zahlreiche Optionen. So gibt es etwa ein Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ für die Modernisierung der Gebäudehülle. Außerdem vergibt Hamburg Modernisierungsdarlehen in Höhe von maximal 25.000 Euro. Kriterien der Bundesprogramme werden bei der Entwicklung der Landesprogramme berücksichtigt. Informationen finden Interessierte bei der IFB Hamburg.

Hessen

Das Land Hessen gewährt mit dem Programm zur Förderung des selbst genutzten Wohneigentums und gemeinschaftlichen Wohnens zinsgünstige Darlehen für den Neubau oder Erwerb eines Eigenheims. Das maximale Förderdarlehen beträgt 200.000 Euro je Antrag.

Bei Neubauten, die den Standard „Effizienzhaus 40“ oder besser erreichen, kann das Förderdarlehen um weitere 20.000 Euro erhöht werden. Der Förderzins beträgt niedrige 0,6 Prozent für 20 Jahre. Förderberechtigt sind Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Das Jahresbrutto einer vierköpfigen Familie darf nicht mehr als 69.780 Euro betragen. Weitere Informationen zum Programm gibt es bei der WiBank.

Das Bundesland Hessen fördert die Sanierung von alten Immobilien. Quelle: dpa
Sanierung

Das Bundesland Hessen fördert die Sanierung von alten Immobilien.

(Foto: dpa)

Das Förderprogramm „Modernisierung zum Passivhaus im Bestand“ soll helfen, ältere Gebäude so zu modernisieren, dass sie genauso energieeffizient sind wie moderne Immobilien. Diese Förderung steht prinzipiell allen zur Verfügung, die durch diese Modernisierungsmaßnahmen ihren jährlichen Heizwärmebedarf auf 25 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter reduzieren. Die Mehrausgaben gegenüber einer Modernisierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Mehr dazu bei der Landesenergieagentur Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Programm zur Förderung der energetischen Modernisierung fördert bauliche Baumaßnahmen zum Klimaschutz über nicht rückzahlbare Zuschüsse, sofern mit ihnen nachweislich der KfW-Effizienzhausstandard 85 erreicht wird und darüber hinaus gleichzeitig vorhandene Barrieren in den Wohnungen reduziert werden. Details hat die Landesregierung hier zusammengestellt.

Niedersachen

Die Eigentumsförderung gehört zur sozialen Wohnraumförderung und ist für Haushalte gedacht, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Gefördert werden der Neubau und der Kauf sowie die Modernisierung von selbst genutztem Eigentum, und zwar mit zinslosen Darlehen (15 Jahre) bis zu 50.000 Euro. Für jedes Kind und jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung erhöht sich der Darlehensbetrag um 5000 Euro. Außerdem gibt es Zuschüsse für diese Fälle in Höhe von 2000 Euro.

>> Lesen Sie hier: Wer sollte jetzt eine Immobilie finanzieren?

Die Förderungen für energetische Sanierungen gehören auch zur sozialen Wohnraumförderung. Sie lassen sich kombinieren, auch mit den Förderungen der KfW. Federführend bei der Förderung ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Nordrhein-Westfalen

Für das Programm „Fördern, was Wohnungen schafft“ wurden zu Jahresbeginn die Einkommensgrenzen ausgeweitet. So kann eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 6900 Euro Anträge an die öffentliche Wohnraumförderung stellen, um Eigentum zu erwerben oder Eigentum zu schaffen.

Zudem hat die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, die Einkommensgrenzen für das Förderprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ – außerhalb der öffentlichen Wohnraumförderung – angehoben. So sind Familien bis maximal 100.000 Euro Gesamteinkommen antragsberechtigt. Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 Euro. Die Laufzeiten betragen bis zu 30 Jahren, wobei eine Festschreibung der Zinsen über den gesamten Zeitraum möglich ist.

Die Förderbank hat zu Jahresbeginn die Einkommensgrenzen ausgeweitet. Quelle: dpa
Zentrale der NRW-Bank

Die Förderbank hat zu Jahresbeginn die Einkommensgrenzen ausgeweitet.

(Foto: dpa)

Wenn ein Hausbesitzer oder eine Hausbesitzerin alle Möglichkeiten zur Modernisierung im Rahmen des Programmes nutzt, kann mehr als die Hälfte der anfallenden Modernisierungskosten durch Tilgungszuschüsse gedeckt werden. Mehr dazu beim Bauministerium NRW

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz fördert Menschen, die eine selbst genutzte Immobilie bauen oder kaufen wollen, mit den Krediten 501, 502, 503. Hierbei gewährt die Bank einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent der Kosten. Die zu fördernde Wohnung darf für Haushalte mit bis zu vier Personen nicht größer als 145 Quadratmeter sein, für jedes weitere Familienmitglied darf die Fläche um je 15 Quadratmeter anwachsen.
Mit den ISB-Krediten 505 und 507 sind für Modernisierungen bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss möglich, wenn ein Energieberater den Bau begleitet und der Effizienzhausstandard mindestens EH 85 beträgt.

Saarland

Die Saarländische Investitionskreditbank fördert als regionale Partnerin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Wohneigentum und Modernisierungen selbst genutzter Wohnimmobilien nach den Programmen der KfW.

Sachsen

Sachsen richtet sich mit der Förderrichtlinie „Familienwohnen“ an Haushalte mit mindestens einem Kind und unterstützt sie beim Immobilienneubau oder Kauf und anschließender Modernisierung. Das Programm „Jung kauft Alt“ unterstützt Käufer von Immobilien, die vor 1990 erbaut wurden. Gefördert wird mit Darlehen. Zudem gelten Einkommensgrenzen.

>> Lesen Sie hier: Experten warnen vor „Wohnungsnot“ in Deutschland

Die Grundförderung beträgt pro Kind 50.000 Euro. Haushalte mit geringen Einkünften können eine Zusatzförderung (30.000 Euro) beantragen. Für Baugemeinschaften gibt es eine Zwischenfinanzierung beim Grundstückskauf (maximal 500.000 Euro). Die Programme sind mit denen des Bundes kombinierbar. Bislang existieren keine Programme zur energetischen Sanierung für Eigentümer. Infos gibt es bei der Sächsischen Aufbaubank.

Sachsen-Anhalt

Für Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen wollen, gibt es zinsvergünstigte Darlehen bis maximal 100.000 Euro. Zudem existiert unter anderem ein Baby-Bonus von 800 Euro Zuschuss pro Jahr und Kind, und zwar für fünf Jahre. Es gelten Einkommensgrenzen. Wohnflächen müssen angemessen sein.

Das ist etwa der Fall, wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung nicht größer als 130 Quadratmeter sind. Bei bestehenden Häusern darf man die Fläche unter Umständen überschreiten. Für Eigennutzer bietet das Land die Richtlinie „Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum“ als Programm zur energetischen Sanierung an. Infos gibt es bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Das Land fördert über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Bei der sozialen Wohnraumförderung werden Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen unterstützt.

Dafür gelten Einkommensgrenzen, Wohnflächengrenzen sowie ein Kostenrahmen. Gefördert wird in Form eines zinslosen Nachrangdarlehens. Die Grundförderung beträgt bis zu 100.000 Euro. Es gilt eine Zinsbindung von 20 Jahren. Das Land bietet weitere Programme zur Eigentumsförderung an. Die Mittel sind mitunter flexibel einsetzbar und lassen sich bei energetischen Sanierungen einbinden. Die Programme lassen sich mit KfW-Programmen kombinieren. Ausnahme: das „IB.SH Immo Eigentum“ und das „IB.SH Immo Effizienzhaus“.

Thüringen

Förderprogramme zum Neubau oder Ersterwerb von Wohnungen durch Familien zur Eigennutzung gibt es in Thüringen derzeit nicht. Der Freistaat Thüringen beabsichtigt jedoch derzeit ein Programm zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum aufzulegen. Damit soll vor allem der Bestand auf dem Land genutzt und ein Beitrag geleistet werden, in diesen Gebäuden CO2 einzusparen.

Mehr: Warum Sie Ihre Jahresabrechnung 2022 genau prüfen sollten

Erstpublikation: 20.05.2023, 10:43 Uhr.

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